Mini-EEG-Novelle bringt keine Konjunkturimpulse – Umweltinstitut München und Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie legen 10-Punkte-Plan für Solaroffensive vor

umweltIm Rahmen des geplanten Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise müssen die bestehenden finanziellen und bürokratischen Hürden für den Ausbau der Solarenergie beseitigt werden. Das fordern das Umweltinstitut München und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in ihrem heute veröffentlichten „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“.

Am Donnerstag berät der Bundestag abschließend über eine Teilreform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Doch wichtige Weichenstellungen für die Energiewende bleiben dabei ausgeklammert, kritisieren die Organisationen. Den dezentralen Ausbau der Solarenergie zu fördern, könne einen neuen Boom der „Energiewende von unten“ auslösen – mit all den positiven Effekten auf Beschäftigung und lokale Einnahmen, die in der nahenden Wirtschaftskrise dringend gebraucht werden.

„Wir brauchen jetzt eine ambitionierte Solaroffensive, um neue zukunftsfähige Jobs und Einnahmen für die durch Corona gebeutelten Kommunen zu schaffen“, erklärt Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Unterstützer des 10-Punkte-Plans. „Es ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll, gleichzeitig die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und die Klimakrise zu bekämpfen.“ Der „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ enthält Maßnahmen wie die Abschaffung des Solardeckels, eine bundesweite Solaranlagenpflicht für Neubauten, die Steuerfinanzierung der Industrie-Privilegien sowie die Befreiung von Eigenverbrauchern und Mieterstromprojekten von der EEG-Umlage.

„Die Sonnensteuer auf selbst erzeugten Strom auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern bremst die Solar-Revolution aus und gefährdet so letztlich auch den Kohle- und Atomausstieg“, so Franziska Buch, Referentin für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München. „Es sollte daher künftig keine EEG-Umlage mehr auf Eigenverbrauch und Mieterstrom erhoben werden.“ Dies entspräche auch den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien, die Ende 2018 von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen, aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Zentrales Element der Richtlinie ist, dass Verbraucher das Recht haben, sich selbst mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eigenversorger mit erneuerbarer Elektrizität sollen grundsätzlich nicht mehr mit Umlagen und Abgaben belastet werden. Laut EU-Richtlinie sind mit einem Übergang zu einer dezentralisierten Energieproduktion viele Vorteile wie lokale Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort verbunden. Dies wirke sich, so der Richtlinientext, „positiv auf die Entwicklung und den Zusammenhalt der Gemeinschaft aus“.

„Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur EEG-Reform droht eine Energiewende rückwärts“, sagt Jörg Sutter, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. „Der Solardeckel soll allen Versprechen der Bundesregierung zum Trotz bestehen bleiben, genauso wie schlechte Rahmenbedingungen für Mieterstrom. Auch fehlt eine Anschlussregelung für die Vergütung von über 20 Jahre alte Solaranlagen, die bald nicht mehr legal und wirtschaftlich Strom ins Netz einspeisen dürfen. Das anstehende Konjunkturprogramm und die vorerst verschobene umfassende EEG-Reform müssen diese Lücken schnell schließen.“

Quelle: www.umweltinstitut.org

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