Amt für Wohnungswesen spürt erste Effekte der Wohngeldreform

stadt Koeln LogoBilanz 2019: Rund 80 Prozent der Anträge in acht Wochen bearbeitet

Das Amt für Wohnungswesen spürt erste Effekte der Wohngeldreform, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Bedingt durch die Wohngeld-Novelle ist die Zahl der Anträge im Januar auf 2.037 gestiegen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr erreichten die Wohngeldstelle durchschnittlich 1.500 Anträge pro Monat. Diese Entwicklung deckt sich mit der Prognose des Bundesinnenministeriums, nach der im laufenden Jahr mit einer Steigerung der Fallzahlen um rund 30 Prozent zu rechnen ist.  

Mit der Novelle steigen zum einen die Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zum anderen werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein.   

Aktuell liegen der Kölner Wohngeldstelle 4.462 Fälle zur Bearbeitung und Entscheidung vor. Durchschnittlich nimmt eine Bearbeitung acht Wochen in Anspruch. Dieser Wert wird überschritten, wenn Sachverhalte schwer aufzuklären sind oder Nachweise fehlen. Verursacher können der Antragsteller, andere Behörden, Arbeitgeber oder Vermieter sein. In 2019 konnten 79 Prozent der Anträge innerhalb dieser Frist erledigt werden. Durch die Umstellung der Fallbearbeitung in Form der E-Wohngeldakte, durch Fluktuation und einen hohen Anteil neuer Mitarbeitenden sind aber längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen.  

Derzeit sind städtische Mitarbeitende auf knapp 31 Stellen mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge beschäftigt. Die Stadtverwaltung ist gerade dabei, weitere sieben Stellen zu besetzen, um damit der größeren Nachfrage gerecht zu werden, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen.  

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 7.441 Haushalte Wohngeld bezogen. Für 2020 wird durch die Wohngeldnovelle in Köln mit einem Anstieg auf rund 10.000 Wohngeld-Haushalte gerechnet. Entwicklung der Zahl der Anträge in den letzten fünf Jahren:  

2015:            15.081 Anträge
2016:            19.926 Anträge (letzte Wohngeldreform)
2017:            18.836 Anträge
2018:            18.266 Anträge
2019:            17.926 Anträge    

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Das Wohngeld hilft Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.  Ob und in welcher Höhe Wohngeld ausgezahlt wird, hängt unter anderem von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder der Belastung ab.

Zum Online-Wohngeldrechner

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de/

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