Überblick über Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

stadt Koeln LogoStadt Köln erlässt, stundet, fördert – Abfederung finanzieller Folgen

Die Corona-Krise hat sämtliche Lebensbereiche der Stadt erfasst. Kitas und Schulen hatten schon vor den Osterferien geschlossen, Theater, Oper und Museen haben ihren Betrieb eingestellt, es gibt keine Konzerte mehr, an der Volkshochschule finden keine Kurse mehr statt, und vieles mehr. Um die wirtschaftlich-finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die Stadtverwaltung seit Beginn der Krise ein großes Maßnahmenpaket geschnürt, das am Dienstag, 7. April 2020, dem Hauptausschuss des Rates in einer Sondersitzung vorgestellt wurde.

Hier ausgewählte Maßnahmen im Überblick – viele sind bereits angelaufen:

Soziales und Umwelt

Zur Liquiditätssicherung freier Träger im Sozial- und Jugendbereich werden Fördermittel in Höhe von bis zu insgesamt 75 Prozent vorzeitig ausgezahlt – etwa 15,73 Millionen Euro. Pflegedienste, die über einen gültigen Versorgungsvertrag verfügen und eine Berechnung auf Basis der im Vorjahr mit den Pflegekassen und Beihilfestellen abgerechneten Beträge vorgelegt haben, erhalten eine Abschlagszahlung in Höhe von 75 Prozent der beantragten Förderung. Als Jahresbudget sind 5.764.757 Euro eingeplant, davon werden maximal 4.323.567 Euro vorzeitig ausgezahlt. Zur Fortführung der Förderprogramme im Bereich des Klima- und Umweltschutzes erfolgen vorgezogene Auszahlungen der Fördermittel/Transferauszahlungen in Höhe von bis zu insgesamt 75 Prozent sowie individuelle Vereinbarungen zur Projektlaufzeitverlängerungen.

Bildung, Jugend und Sport

Zur Unterstützung der in dieser Krisensituation besonders belasteten Familien hat die Stadt auf Erträge in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro an Elternbeiträgen für Kitas und Tagespflege sowie 1,98 Millionen Euro für die OGTS verzichtet. Auf Antrag der Stadt erstattet das Land 50 Prozent des tatsächlichen Ertragsausfalls mit Stand vom 1. April 2020. Aktuell wird mit rund 4 Millionen Euro Landeserstattung für alle drei Einrichtungsarten gerechnet. Es verbleibt somit eine Belastung in Höhe von 6,2 Millionen Euro für den städtischen Haushalt. Die Rheinische Musikschule schreibt ihren Schülerinnen und Schülern die Gebühren pauschal für einen Monat gut. Hier (mit 120.000 Euro) wie auch an der Volkshochschule (mit 278.000 Euro) werden die derzeit nicht Dozierenden unterstützt.

Kunst und Kultur

Das Kulturamt hat für die Kölner Kulturszene und die Kulturschaffenden einen Notfallfonds in Höhe drei Millionen Euro aufgelegt. Der Notfallfonds dient der weiteren Struktursicherung von freien Kultureinrichtungen in coronabedingten Krisensituationen. Der Notfallfonds ist ein städtisches Soforthilfeprogramm, das sich an geförderte freie Kulturbetriebe und Vereine richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Für die Veranstaltungen, die im Zeitraum 14. März bis 19. April 2020 abgesagt werden, erhalten die Solo-Selbständigen des Museumsdienstes (freiberufliche Museumspädagogen) eine Ausfallhonorierung in Höhe von 75 Prozent des vereinbarten Honorars.

Finanzen

Die Finanzverwaltung hat zur Unterstützung der Gewerbetreibenden und der lokalen Wirtschaft sehr frühzeitig unbürokratische Zahlungserleichterungen auf den Weg gebracht. Gewerbesteuerpflichtige können Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlung beim Steueramt stellen. Bis zum 6. April 2020 sind 1178 Anträge in einem Gesamtvolumen von 36 Millionen Euro eingegangen. Darüber hinaus können bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, insbesondere der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, den Abfall- und Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, den Vergnügungssteuern und der Kulturförderabgabe Anträge auf Stundung gestellt werden.

Allgemeine Verwaltung, Sicherheit und Ordnung

Durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungs- und Drehgenehmigungen entstehen Mindererträge in Höhe von ca. 150.000 Euro. Eine Erstattung der Sondernutzungsgebühr im Gaststättenwesen/Außengastronomie für den Zeitraum, in dem die Außengastronomie aufgrund der Coronabeschränkungen nicht nutzbar ist, ist geplant. In diesem Falle würde es sich um einen Betrag in Höhe von 125.000 Euro pro Monat handeln.

Mobilität und Liegenschaften

Bislang (Stand 01.04.2020) sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 32 Anträge eingegangen, in denen eine Stundung, Mieterleichterung, Nachlass, Reduzierung einer Pacht oder Miete begehrt wurde. In drei Fällen wurde eine Stundung von Erbbauzinsen begehrt. Die öffentlich-rechtlichen Wochenmarktgebühren für Markthändler*innen im Bereich "Non-Food-Waren" werden ab dem 19.3.2020 nicht mehr erhoben. Bereits eingezahlte Gebühren werden später verrechnet. Bei einem Verkaufsverbot bis zum 30.06.2020 der Non-Food-Ware wäre auf eine Gebührensumme in Höhe von ca. 94.000,00 € zu verzichten.

Weitere Maßnahmen sowie die hier beispielhaft aufgeführten ausführlicher sind in der Mitteilung der Verwaltung für den Hauptausschuss am 7. April 2020 nachzulesen.

Beschlussvorlage

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns

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