Köln schneidet Wahlbezirke neu zu - Die Mehrheit der Wahlbezirke musste verändert werden

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln hat als Folge des jüngst ergangenen Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtes die Zuordnung ihrer Wahlbezirke verändern müssen. Das Verfassungsgericht hatte den für die Einteilung der Wahlbezirke bisher maßgeblichen Toleranzkorridor mit Blick auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Größen der Wahlbezirke und der Einwohner, deren Nationalität zur Kommunalwahl zugelassen ist, enger gefasst. Abweichungen vom Durchschnitt werden jetzt nur noch bis maximal 15 Prozent toleriert. Wahlberechtigt sind zur Kommunalwahl Einwohner der jeweiligen Kommune mit deutschem oder europäischem Pass mit einem Mindestalter von 16 Jahren.

Die Verwaltung hat daher in den letzten Wochen in einem arbeitsintensiven Prozess Vorschläge für eine vollständige Neueinteilung der Wahlbezirke erarbeitet, die am 19. Februar 2020 dem Wahlausschuss zur Beschlussfassung zugeleitet werden.  

Bei den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlägen wurden folgende Eckpunkte außerdem beachtet:  

  • Es werden bei Neueinteilungen von Wahlbezirksgrenzen die Stadtbezirksgrenzen gewahrt bzw. es gibt weiterhin keine Wahlbezirke, die sich auf mehrere Stadtbezirke verteilen.
  • Die 800 Urnen-Stimmbezirke bleiben in sich unverändert: das heißt die Wahlberechtigten können in überwiegender Zahl ihr gewohntes Wahlgebäude wieder aufsuchen. Lediglich die Zuordnung der dort abgegebenen Stimmen zu den entscheidenden Wahlbezirken wurde in Teilen verändert. Die aufgrund der rechtlich vorzunehmenden Änderungen betreffen aufgrund der Veränderungen der Einwohner- und damit der Wahlberechtigten-Zahlen unmittelbar 17 Wahlbezirke. Das hatte darüber hinaus auch als Drittwirkung Veränderungen angrenzender Wahlbezirke zur Folge.

Die gravierendsten Änderungen erfahren die Stadtbezirke Rodenkirchen, Ehrenfeld, Chorweiler und Kalk. Die Stadtbezirke Chorweiler und Kalk geben je einen Wahlbezirk ab und die Bezirke Rodenkirchen und Ehrenfeld erhalten jeweils einen Wahlbezirk mehr.  

Weitere Details sind den Stadtbezirks-Karten zu entnehmen.  

Gleichzeitig wurden die Wahlbezirke neu nummeriert und erhielten auch neue Bezeichnungen.  

Die in den letzten Wochen vorgenommenen umfangreichen Berechnungsarbeiten haben darüber hinaus aufgezeigt, dass die Thematik "Einteilung des Wahlgebiets" gerade für eine wachsende Stadt wie Köln künftig eine Daueraufgabe sein wird. Der Einwohnerzuwachs, der sich zum Teil heterogen im Stadtgebiet verteilt, führt dazu, dass künftig zu jedem Wahlereignis auf kommunaler Ebene eine Neuverteilung zu prüfen sein wird.

Mit der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die jetzt vorliegenden Vorschläge und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln dazu (voraussichtlich am 26. Februar 2020) liegt die Basis für das von den Kandidaten beziehungsweise Parteien vorzunehmende Aufstellungsverfahren vor. Erst nach dem 26. Februar 2020 können Bewerberinnen und Bewerber für Rat und Bezirksvertretungen aufgestellt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Juli 2020, 18 Uhr.  

Wahlbezirkskarten

Wahlbezirke für den Stadtbezirk Chorweiler PDF, 5818 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Ehrenfeld PDF, 5430 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Innenstadt PDF, 6812 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Kalk PDF, 5555 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Lindenthal PDF, 5551 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Mülheim PDF, 5962 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Nippes PDF, 5645 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Porz PDF, 5101 kb
Wahlbezirke für den Stadtbezirk Rodenkirchen PDF, 5587 kb

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / https://www.stadt-koeln.de/