Corona-Krise: Essens-Versorgung in Kitas und Schulen

stadt Koeln LogoStadt stellt Versorgung mit Lebensmittelpaketen und Gutscheinen sicher

Die Caterer und Träger, die in den Kölner Kindertageseinrichtungen und Schulen die Versorgung mit Mittagessen sicherstellen, dürfen dieses für Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, nun doch mit Lebensmittelgutscheinen oder zusammengestellten Lebensmitteln erbringen.

Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) in einem Schreiben Ende vergangener Woche mitgeteilt und diese zusätzlichen Formen der Leistungs-Erbringung aufgezeigt. Während der Zeit, in denen die Schulen wegen des Corona-Virus ihren regulären Betrieb noch nicht wieder aufgenommen haben, Schulküchen geschlossen sind und zum Teil immer noch Betretungsverbote gelten, ist die Mittagessens-Versorgung für Träger und Caterer zu einer großen Herausforderung geworden und kaum zu realisieren.  

Zunächst hatte das MAGS in einem früheren Schreiben Ende Mai bestimmte Anforderungen an eine Mittagsverpflegung gestellt. So sollte es sich insbesondere um "vollwertige und zubereitete Mahlzeiten" handeln. Mit diesen Kriterien wäre eine flächendeckende Versorgung unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen kurzfristig nicht umsetzbar gewesen. Dies hatte die Stadt Köln dem MAGS in einem Schreiben mitgeteilt.  

Nun darf es doch Lebensmittelpakete geben, wenn die Zusammenstellung der Lebensmittel für eine angemessene Mittagsverpflegung geeignet ist und es die Möglichkeit gibt, mit den Lebensmitteln eine Mittagsverpflegung zuzubereiten.

Wenn sichergestellt ist, dass Leistungsberechtigte mit entsprechendem Gutschein nur eine Mittagsverpflegung erwerben können, sind nun auch Gutscheine zulässig. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020.  

In den Kölner Kindertagespflegen und Kindertagesstätten ist ab sofort die ursprüngliche Versorgung der BuT-berechtigten Kinder mit einem Mittagessen gesichert, da seit heute wieder die reguläre Betreuung beginnt. Im offenen Ganztag in Grundschulen können Schülerinnen und Schüler am Mittagessen ab dem 15. Juni 2020 wieder teilnehmen, da an diesem Tag die Grundschulen wieder ihren Regelbetrieb aufnehmen.  

Wie die Versorgung nach den Ferien, die in NRW am 29. Juni beginnen, aussieht, hängt davon ab, ob die Schulen geöffnet haben und inwieweit regulärer Präsenzunterricht wieder möglich ist.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw